Die Pennsylvania State University ging in ihrem Beitrag der Frage nach, wie digitale Lizenzvereinbarungen in Softwareprodukten (EULA) gestaltet werden müssen, dass Anwender besser verstehen, welchen Vereinbarungen sie zustimmen. Sie verglichen in einem Labortest (n=52) drei Varianten von EULAs – eine klassische EULA, eine EULA bei der die Anwender durch den Text scrollen mussten, um zustimmen zu können und einer alternativen Gestaltung.
Die Ergebnisse kurz zusammengefasst: Wenn man möchte, dass EULAs gelesen werden, dann sollten sie nach den bekannten Layout- und Informationsarchitektur-Prinzipien gestaltet werden. Die Frage ist nur, ob Unternehmen, welche EULAs verwenden, wirklich wollen, dass die EULA gelesen wird und falls ja, ob sich die rechtlichen Inhalte dann so prägnant zusammenfassen lassen. 🙂