Was ist lesbar

Es gibt eine relativ brauchbare Definition von lesbaren Schriften im Leitfaden für die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (BGI 650).


Zusammengefaßt wird dort definiert, daß eine Schrift lesbar ist, wenn (u.a.):

  • Ein Zeichen aus mindestens 7×9 Pixel besteht.
  • Die Zeichenhöhe bei normalem Abstand zwischen Monitor und Anwender (500mm) 3,2mm beträgt.
  • Die Zeichenbreite zwischen 70-100% der Zeichenhöhe beträgt.
  • Zwischen den “Ü”-Punkten und dem “U” vom “Ü” muss mindestens eine Pixelzeile frei sein.
  • Die unterlänge vom z.B. “q” muss min. 2 Pixel sein.
  • Die Zeichen müssen eindeutig von einander zu unterscheiden sein.

Zur Berechnung der Zeichenhöhe wird die Formel:

Zeichenhöhe=Abstand(in mmm)/155

verwendet.
Leider wird dabei nicht die Schriftart berücksichtigt d.h. manche Schrift sind lesbarer als andere. Das hat aber mehr mit der Form der einzelnen Buchstaben und Linien zu tun und nicht nur mit Prozentbreiten und Mindesthöhen.
Quelle:
Link folgen Leitfaden für die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen

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